Ziel des Wohnungsaufsichtsrechts ist es, Vermieterinnen und Vermieter zu verpflichten, angemessenen und bewohnbaren Mietwohnraum zu erhalten. Bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall im Wohnraum können sich die Mieterinnen und Mieter an die Gemeinde wenden. Diese prüft den Grund für die Schimmelbildung und berät, wenn der Schimmel durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten verursacht wird. Entsteht der Schimmel durch Schäden am Gebäude kann die Gemeinde die Beseitigung der Ursache anordnen.
www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht
Ziel der Modernisierungsförderung ist dabei, Wohngebäude an zeitgemäße Standards anzupassen, um so den aktuellen Wohnbedürfnissen zu entsprechen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In diesem Zusammenhang können auch Maßnahmen zur Beseitigung und/oder Vermeidung von Schimmel gefördert werden.
www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderung-fuer-modernisierung-von-wohnraum