Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass die Kombination verschiedener bereits praktizierter Methoden der Schimmelpilz-Lokalisierung und Analyse keine erfinderische Tätigkeit darstellt.
Um einen Schimmelbefall zu ermitteln und zu bewerten, werden verschiedene bewährte Methoden wie beispielsweise Feuchtigkeits- und Temperaturmessungen, geeignete Materialproben oder auch der Einsatz von Spürhunden miteinander kombiniert. Die Abläufe sind für Sachverständigen gängige Praxis.
Vor einigen Jahren hatte ein Sachverständiger auf diese üblichen Abläufe ein europäisches Patent angemeldet. Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hatte daraufhin den betroffenen Berufsverbänden und Kammern empfohlen, ihre Mitglieder über die Beantragung eines Patents zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Mögliche Auswirkungen wären Lizenzgebühren und die mögliche Gefahr von Klagen, die Schimmel-Sachverständige in ihrer Berufstätigkeit empfindlich behindert würden.
Folgende Verbände und Netzwerkpartner hatten von der Einspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht:
- Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierte Sachverständiger e.V.
- Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V.
- Institut für Biologie + Nachhaltigkeit IBN / Verband Baubiologie VB e.V.
- Verein Deutscher Ingenieure e.V.
- Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS)- Gann Mess-u. Regeltechnik GmbH
- Sprint Sanierung GmbH
Nach mehr als drei Jahren wurde der Patentstreit nun vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in zweiter Instanz beendet und die Patentanmeldung erfolgreich abgelehnt. Die darin beschriebene Vorgehensweise und Methodenkombinationen wurde vom Europäische Patentamt mit Urteil vom 22.04.2021 als üblicher Ablauf und Stand der Technik zur Bewertung eines Schimmelschadens bewertet.
Nachzulesen auch beim
Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.
und
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierte Sachverständiger e.V.