Wohnungseigentümer:innen müssen einen Feuchte- oder Schimmelschaden sofort ihrer Hausverwaltung melden und ihre Sach- und Gebäudeversicherung davon in Kenntnis setzen.
Welche Maßnahmen müssen in Notfall eingeleitet werden? In jedem Fall sollten Sie betroffene Wasserleitungen sperren, Lecks verschließen und die zuständigen Installateure verständigen. Sind Sie Hauseigentümer:in? Dann gilt es ebenso, sofort die Gebäudeversicherung zu benachrichtigen.
Ratsam ist es zudem, mögliche Gewährleistungsansprüche aus Bauleistungen zu überprüfen, etwa nach einer Sanierung oder beim Neubau. Bei der Übernahme einer gebrauchten Wohnung kann die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen sein.
Speziell wird es bei dem Erwerb von Wohneigentum in einem Sanierungsobjekt: Als Einzeleigentümer:in ist es schwer zu überblicken, welches Recht anzuwenden ist und welche Regelungen und Änderungen aktuell im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gelten.
Grundsätzlich hilft eine frühzeitige rechtliche Beratung (zum Beispiel bei Wohnen im Eigentum, Verband Wohneigentum, oder den örtlichen Haus & Grund-Eigentümervereinen), um die richtigen Schritte einzuleiten, Fristen einzuhalten und den sachlichen Kontakt mit der Gegenpartei aufzunehmen.
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