Grundsätzlich gilt: Beide Parteien sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.
Was tun, wenn Sie trotzdem eine feuchte Stelle entdecken? In diesem Fall sind Sie als Mieterin oder Mieter verpflichtet, sofort mögliche Schäden an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter zu melden. Am besten mit einer genauen Beschreibung, wann, wo und wie der Schaden entdeckt wurde. Handelt es sich um einen großen Schaden? Dann möglichst sofort Notfallmaßnahmen einleiten: Wasserleitung sperren, Lecks verschließen, Installateure verständigen. Ebenso sollten Sie die eigene Sachversicherung informieren.
Vermieter:innen melden einen Feuchte- oder Schimmelschaden ihrer Gebäudeversicherung. Tritt ein Schaden beim Neubau oder nach sonstigen Bauleistungen ein, können damit möglicherweise Gewährleistungsansprüche begründet werden. Generell sollten Schadensmitteilungen immer nachweisbar dokumentiert sein. Weiter gilt für alle Vermieter:innen eine Beseitigungspflicht des Schadens. Das beinhaltet jedoch nicht zwangsläufig auch eine Kostenübernahme für die notwendigen Maßnahmen.
Das Mietrecht ist in allen Fällen stark von Einzelfallentscheidungen geprägt, da viele Ursachen nicht klar zugeordnet werden können. Oft entstehen langwierige und aufreibende Rechtsstreitigkeiten. Beide Parteien (Mieter:innen und Vermieter:innen) sollten sich daher rechtzeitig fachlich beraten lassen, um sachlich und schnell die richtigen Schritte einzuleiten.